Jede Analyse sollte nach Möglichkeit Kursstichtag, Berichtszeitraum, Originalwährung, Datenquelle und Abrufzeitpunkt angeben. Fehlende oder nicht bestätigte Werte dürfen nicht als Tatsachen ausgegeben werden.
Berechnete Kennzahlen sollen mit Definition, Eingabewerten und Formel nachvollziehbar sein. Unterschiedliche Anbieter können Kennzahlen anders definieren; Vergleiche sind nur bei hinreichend einheitlicher Grundlage sinnvoll.
Die konkret genutzten Anbieter und Lizenzen werden hier nach Konfiguration des Systems ergänzt. Eine öffentlich abrufbare Information darf nicht automatisch ohne Prüfung der Nutzungsrechte weiterveröffentlicht werden.